Motorroller

 25 / 50 ccm

Mofa-Roller 25 km/h (1 Person)

  • Führerscheinfrei für alle, die vor dem 1.4.1965 geboren sind
  • Ab 15 Jahre mit Mofa-Führerschein
  • Mit jedem Führerschein für Personen mit Geburtsdatum nach dem 1.4.1965
  • Mokick-Roller 45 km/h
  • ab 16 Jahre mit Führerschein A1, 1b, 4 oder M;
  • ab 18 Jahre mit jedem Führerschein der Klassen 1a, 1, 2, 3, B oder C
  • Steuer- und zulassungsfrei”

 125 ccm

Leichtkraftrad 82 km/h

  • ab 18 J. m. Führerschein d. Klassen 1a, 1, A, A1, 2, 3 oder 4, wenn v.d. 1.4.1980 erteilt

Mit einem Führerschein der Klasse A1 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren. Das Motorrad darf jedoch eine Leistung von 11 kW (Kilowatt), entsprechend 15 PS nicht überschreiten. Seit dem 19.01.2013 gilt zudem ein Beschränkung des Verhältnisses (nur für neu erteilte Führerscheine!)

  • Steuer- und zulassungspflichtig”

 

Diese Informationen sind ohne Gewähr.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2019